eRechnung auf einen Blick!

  1. Für den Empfang von eRechnungen müssen Sie sofort ab dem 1. Januar 2025 gerüstet sein!

    Alle Unternehmerinnen* und Unternehmer* müssen zum Jahresbeginn in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten.

    *) Nach derzeitigem Stand sind auch diejenigen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu versenden und zu archivieren, die im Rahmen der umsatzsteuerlichen Option nach § 9 UStG steuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten. Ein Mietvertrag als Rechnung wäre dann nicht mehr ausreichend.

    Lesen Sie hier, wie Sie sich Schritt für Schritt auf die erste Stufe der eRechnungspflicht vorbereiten:
    Stellen Sie schon heute die Weichen für die verpflichtende eRechnung im B2B-Bereich!  
      
      
  2. Für die Ausstellung von eRechnungen gibt es verschiedene Übergangsregelungen bis Ende 2027

    Diese Übergangsregelungen werden in dem oben genanten Beitrag ebenfalls ausführlich erläutert.
      
      
     
  3. Sie wollen sofort ab 1. Januar 2025 selbst eRechnungen versenden?

    Schön, dass Sie gleich komplett in die Digitalisierung der Rechnungsstellung einsteigen!

    Je nach Ihrem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für Erstellung und Versand von eRechnungen. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Alternativen, die Ihnen zur Verfügung stehen - ausgehend von Ihrer aktuellen Methode der Rechnungsschreibung:
    Sie möchten schon heute eRechnungen versenden? - So geht's!

 

Bereit für die eRechnung?

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