Herzlich willkommen bei der RSW GmbH in Neustadt!

  
An unseren fünf Standorten in Deutschland stehen wir Ihnen für alle Ihre privaten und beruflichen Belange zur Verfügung:

Steuerberatung, Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse, Planungsrechnungen, Lohnbuchhaltung, private Vermögensplanung, und vieles mehr!

Unsere Spezialkompetenzen in Neustadt a. d. Orla

  • Jahresabschluss

    Der Jahresabschluss als Start in eine zukunftsorientierte Beratung
      
    Aus unserer Sicht darf der Jahresabschluss nicht nur die Dokumentation des bereits vergangenen Wirtschaftsjahres darstellen (Vergangenheitsbewältigung). Der Jahresabschluss ist - eine - Basis für die zukunftsorientierte Betrachtung Ihres Unternehmens und die entsprechende Präsentation des Unternehmens gegenüber Banken und Gesellschaftern. Uns ist es wichtig, Sie auch während des Kalenderjahres zu "coachen", indem wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens beobachten, um Sie zeitnah und zukunftsorientiert zu beraten.
      
    Auf diese Weise können wir Ihnen individuelle Vorschläge unterbreiten, um z.B.
    - steuerliche Gestaltungsformen oder gesetzlich vorgegebene Wahlrechte optimal auszunutzen (z.B. Änderung der Gesellschaftsform, Investitonsvorschläge, Wahlrecht zur Abschreibungssteuerung, ect.) und
    - die Ertrags- oder Finanzkraft zu erhöhen.
      
    Zukunftsorientierte Beratung ist für uns selbstverständlich!
      
    Mit dem Jahresabschluss übernehmen wir gleichzeitig die Verantwortung, Sie zielgerichtet und zukunftsorientiert zu beraten. Diese Leistung können wir durch die Bildung qualifizierter Teams gewährleisten, die sich aus geschultem Fachpersonal zusammensetzen, das von der Lohn- und Finanzbuchführung, bis hin zur Unternehmensberatung alle benötigten Dienstleistungen abdeckt.
      
    Zur Qualität des Jahresabschlusses aus steuerlicher Sicht vgl. auch: Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
      
    Unsere Leistungen
      
    Unabhängig von der Rechtsform erstellen wir Jahresabschlüsse in folgenden Variationen:
    - Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
    - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung)
    nach geltendem Handels- und Steuerrecht für natürliche Personen (Freiberufler und Gewerbetreibende), Kapitalgesellschaften (GmbHs, Aktiengesellschaften), Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften, BGB-Gesellschaften, OHGs, stille Gesellschaften).

  • Und vieles mehr

    Darüber hinaus können wir auf ein vielfältiges Spezialwissen innerhalb unserer Kanzlei sowie auf ein Netzwerk kompetenter Partner zugreifen. => Ein Kompetenzpool für Ihre individuelle Beratung!
      
    Sprechen Sie uns einfach an: (036481) 209 - 0