An unseren fünf Standorten in Deutschland stehen wir Ihnen für alle Ihre privaten und beruflichen Belange zur Verfügung:
Steuerberatung, Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse, Planungsrechnungen, Lohnbuchhaltung, private Vermögensplanung, und vieles mehr!
Unsere Spezialkompetenzen in Neustadt a. d. Orla
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss als Start in eine zukunftsorientierte Beratung
Aus unserer Sicht darf der Jahresabschluss nicht nur die Dokumentation des bereits vergangenen Wirtschaftsjahres darstellen (Vergangenheitsbewältigung). Der Jahresabschluss ist - eine - Basis für die zukunftsorientierte Betrachtung Ihres Unternehmens und die entsprechende Präsentation des Unternehmens gegenüber Banken und Gesellschaftern. Uns ist es wichtig, Sie auch während des Kalenderjahres zu "coachen", indem wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens beobachten, um Sie zeitnah und zukunftsorientiert zu beraten.
Auf diese Weise können wir Ihnen individuelle Vorschläge unterbreiten, um z.B. - steuerliche Gestaltungsformen oder gesetzlich vorgegebene Wahlrechte optimal auszunutzen (z.B. Änderung der Gesellschaftsform, Investitonsvorschläge, Wahlrecht zur Abschreibungssteuerung, ect.) und - die Ertrags- oder Finanzkraft zu erhöhen.
Zukunftsorientierte Beratung ist für uns selbstverständlich!
Mit dem Jahresabschluss übernehmen wir gleichzeitig die Verantwortung, Sie zielgerichtet und zukunftsorientiert zu beraten. Diese Leistung können wir durch die Bildung qualifizierter Teams gewährleisten, die sich aus geschultem Fachpersonal zusammensetzen, das von der Lohn- und Finanzbuchführung, bis hin zur Unternehmensberatung alle benötigten Dienstleistungen abdeckt.
Unabhängig von der Rechtsform erstellen wir Jahresabschlüsse in folgenden Variationen: - Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) nach geltendem Handels- und Steuerrecht für natürliche Personen (Freiberufler und Gewerbetreibende), Kapitalgesellschaften (GmbHs, Aktiengesellschaften), Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften, BGB-Gesellschaften, OHGs, stille Gesellschaften).
Und vieles mehr
Darüber hinaus können wir auf ein vielfältiges Spezialwissen innerhalb unserer Kanzlei sowie auf ein Netzwerk kompetenter Partner zugreifen. => Ein Kompetenzpool für Ihre individuelle Beratung!
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 23. März 2024 wurde auch die eRechnungspflicht im B2B-Bereich (Business-to-Business) festgeschrieben. Da ab 1. Januar 2025 alle Unternehmen* von der Einführung der...