Herzlich willkommen bei der RSW GmbH in Langenwetzendorf
An unseren fünf Standorten in Deutschland stehen wir Ihnen für alle Ihre privaten und beruflichen Belange zur Verfügung:
Steuerberatung, Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse, Planungsrechnungen, Lohnbuchhaltung, private Vermögensplanung, und vieles mehr!
Unsere Spezialkompetenzen in Langenwetzendorf
Lohnabrechnung
Ihr Lohn in besten Händen!
Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Lohnbuchführung - von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten bis zur Abrechnung, Datenweitergabe an Banken oder Sozialversicherungsträger, Erstellung von Berichten und Statistiken.
Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer
Erstellung und fristgerechte Übermittlung der Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an die entsprechenden Institutionen
Monatliche Übermittlung der Arbeitnehmerdaten nach dem ELENA-Verfahren
Führung von Lohnkonten und Lohnjournalen
Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld einschl. Erstellung der Schätz-Beitragsnachweise
Bereitstellung von Zahlungsaufträgen
Erstellung Buchungsbeleg für die Finanzbuchführung
Kostenstellen- und Kostenträgerdatenpflege
Abstimmen der Lohnkonten mit den Sozialversicherungsträgern
Elektronische Archivierung der Lohnunterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften
Fit für die Zukunft - mit der digitalen Lohnbuchhaltung!
Möchten Sie die Vorteile unserer digitalen Lohnbuchhaltung nutzen? Digital bedeutet: Wir kommunizieren mit Ihnen über das Internet – schnell und unkompliziert.
Unternehmen online dient uns hierfür als Kommunikations-Plattform: Hier können Sie Ihre Stamm- und Bewegungsdaten erfassen und nach der Verarbeitung die von uns bereitgestellten Abrechnungen und Auswertungen einsehen – jederzeit und von überall aus (z.B. auch von einer Filiale Ihres Unternehmens). Hier geht's zur Demo ...
Im elektronischen Archiv werden alle Lohnabrechnungen und -auswertungen sicher gespeichert und stehen Ihnen auf diese Weise jederzeit zur Einsicht oder Reproduktion zur Verfügung.
Ihre Vorteile
Zeit- und Kostenersparnis und Freisetzung von Personalressourcen durch Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der damit verbundenen Datenspeicherungs- und Datensicherungsaufgaben
Entbindung von der Verpflichtung zur stetigen Fortbildung hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften
Garantie der rechtlich korrekten und termingerechten Abrechnung und Meldung durch Bindung an das Steuerberatungsgesetz
Jederzeitiger Zugriff über Unternehmen online
Möglichkeit zur Konzentration auf Ihr Kerngeschäft!
Und vieles mehr
Darüber hinaus können wir auf ein vielfältiges Spezialwissen innerhalb unserer Kanzlei sowie auf ein Netzwerk kompetenter Partner zugreifen. => Ein Kompetenzpool für Ihre individuelle Beratung!
Die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS) nach § 146a Absatz 4 AO war ausgesetzt, weil noch keine elektronische Übermittlungsmöglichkeit...