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NEU! Ab sofort werden digitale Bewirtungsrechnungen und Eigenbelege anerkannt!

Das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 stellt jetzt klar, dass auch digitale bzw. digitalisierte Bewirtungsrechnungen und Eigenbelege anerkannt werden! Voraussetzungen sind:

  • Zeitnahe  Erstellung des digitalen/ digitalisierten Eigenbelegs mit den gesetzlich erforderlichen Angaben (s. unten) bzw. zeitnahe elektronische Ergänzung der digitalen/ digitalisierten Bewirtungsrechnung
  • Elektronische Aufzeichnung des Erstellungszeitpunkts des Dokuments
  • Eigenbeleg oder Ergänzung Bewirtungsbeleg ist vom Steuerpflichtigen digital zu signieren bzw.digital zu genehmigen.
  • Elektronische Aufzeichnung des Zeitpunkts der Signierung/Genehmigung
  • Digitale/digitalisierte Eigenbelege digital  mit Bewirtungsrechnung zusammenzufügen  bzw. mit Gegenseitigkeitshinweis zu verbinden
  • Elektronische Aufbewahrung
  • Beachtung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

BMF-Schreiben:
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben (bundesfinanzministerium.de)

 

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Bewirtungsaufwendungen

Geschäftlich veranlasste Bewirtungen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie angemessen sind und wenn zeitnah ihre Höhe und betriebliche Veranlassung schriftlich nachgewiesen werden. Die Anforderungen an den Nachweis hängen davon ab, ob die Bewirtung in einer Gaststätte erfolgt ist:

1) Die Bewirtung hat in einer Gaststätte stattgefunden
Hier kann der Nachweis auf dem Vordruck erfolgen, der sich häufig auf der Rückseite der Bewirtungsrechnung befindet, oder auf einem gesonderten Dokument, das mit der Rechnung zusammengeführt wird. Anzugeben sind:

  • Anlass der Bewirtung
    Dieser sollte möglichst genau bezeichnet werden, z.B. mit „Neuausrichtung der Marketingstrategie“, „Gestaltung des Werbeprospekts für das Produkt XY“, etc. Pauschale Bezeichnungen wie „Geschäftsessen“ oder „Arbeitsgespräch“ genügen nicht!
  • Namen der bewirteten Personen
    Hier kann zusätzlich deren betriebliche Funktion mit angeführt werden. So wird der betriebliche Anlass noch stärker verdeutlicht.
  • Unterschrift des Bewirtenden, also des Gastgebers

Diesem selbst erstellten Nachweis ist die ebenfalls formal korrekte Rechnung  des Bewirtungsbetriebs beizufügen!

2) Die Bewirtung hat nicht in einer Gaststätte stattgefunden (keine Bewirtungsrechnung vorhanden)
In diesem Fall hat der Nachweis auf einem eigenen Vordruck oder Dokument zu erfolgen, der zusätzlich zu den o.g. Angaben noch folgende Informationen enthalten muss:

  • Ort  und Tag  der Bewirtung
  • Höhe  der Aufwendungen