Achtung: Schenkungen müssen dem Finanzamt angezeigt werden!
Schenkungen (unter Lebenden bzw. von Todes wegen) müssen dem Erbschaftsteuer-Finanzamt angezeigt werden!
Nach § 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine Schenkung beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. In § 30 ErbStG sind zudem alle Informationen aufgelistet, die dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen.
Die Anzeige erleichtert dem Finanzamt, die evtl. Steuerpflicht des Erwerbs einzuschätzen; zudem erspart Sie Ihnen - als Erwerber - die Abgabe einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung, wenn sich bereits aus der Anzeige erkennbar die Steuerfreiheit des Erwerbs ergibt.
Anzeige per Muster-Formular
Für die Anzeige verwenden Sie am besten das Muster-Formular, das vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellt wird. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass in Ihrer Anzeige alle benötigten Daten enthalten sind.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden!
Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Erstellung der Anzeige:
Zentrale (0951) 9 15 15 - 0 oder E-Mail info(at)rsw-gmbh.de