Tipp aus unserer Steuerabteilung - betrifft: Familienkasse
Nachfrage der Familienkasse nach Steuer-IDs möglichst schnell beantworten!
Ab 1.1.2016 ist Voraussetzung für die Auszahlung des Kindergelds, dass der Familienkasse die steuerlichen Identifikationsnummern (Steuer-IDs) des Kindergeldberechtigten und seiner Kinder vorliegen.
Sofern der Familienkasse die Steuer-IDs noch nicht bekannt sind, wird sie die Kindergeldempfänger aus diesem Grund anschreiben.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, ist es vorteilhaft, möglichst schnell darauf zu antworten und der Familienkasse die Steuer-IDs mitzuteilen, um eine ungehinderte Fortzahlung des Kindergelds zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
- ID-Nr.-Kontrollverfahren beim Kindergeld (Haufe online)
- Abfrage der Steuer-IDs beim Bundeszentralamt für Steuern